Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Weblytics OG
Stand Juli 2026

1. Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Weblytics und Ihnen als Unternehmer (im Folgenden „Auftraggeber:in") gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Abweichende Bedingungen der Auftraggeber:in werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

(3) Individualvereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsabschluss und Leistungen

(1) Ein Vertrag kommt erst durch eine Annahmebestätigung in Textform, durch Fakturierung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Angebote von Weblytics sind freibleibend.

(2) Verträge über Dienstleistungen (z. B. SEO, SEA/Google Ads, Content Marketing, Online-Reputationsmanagement) sind Dienstverträge. Weblytics schuldet die fachgerechte Ausführung nach aktuellem Stand der Technik, jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine bestimmte Ranking-Position oder Conversion-Rate).

3. Mitwirkungspflichten und Freigabefiktion

(1) Bereitstellung von Unterlagen: Sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dateien (Logos, Texte, Zugangsdaten) und Inhalte sind Weblytics innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung zur Verfügung zu stellen, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Frist vereinbart wird.

(2) Abnahme/Freigabe: Zur Freigabe übermittelte Leistungen oder Teilleistungen gelten als automatisch freigegeben, wenn der/die Auftraggeber:in nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich begründeten Widerspruch erhebt.

(3) Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung verlängern die Leistungsfristen angemessen und berechtigen Weblytics zur Verrechnung des dadurch entstandenen Mehraufwands.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Honorare verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungsplan: Sofern nicht anders vereinbart, gilt: 50 % des Gesamthonorars als Anzahlung sofort nach Auftragserteilung. 50 % des Gesamthonorars als Schlussrechnung nach Fertigstellung bzw. Abnahme.

(3) Fälligkeit: Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug (kein Skonto) zur Zahlung fällig.

(4) Weblytics ist berechtigt, für erbrachte Teilleistungen Zwischenrechnungen zu legen.

5. Drittanbieter-Kosten und Tools

(1) Kosten für Drittanbieter (z. B. Google Ads Budget, Social Media Ad Spend, Hosting-Gebühren, Premium-Plugins oder Stockfotos) sind nicht im Honorar von Weblytics enthalten.

(2) Diese Kosten werden entweder direkt vom Drittanbieter mit dem/der Auftraggeber:in abgerechnet oder von Weblytics mit einem angemessenen Abwicklungsaufschlag weiterverrechnet.

6. Wertsicherung (Indexklausel)

Bei Verträgen mit laufender Betreuung (Retainer/Abos) wird eine Wertsicherung des Honorars vereinbart. Als Maßstab dient der Verbraucherpreisindex (VPI 2020) oder ein an dessen Stelle tretender Index. Weblytics ist berechtigt, die Honorare einmal jährlich entsprechend der Indexänderung anzupassen.

7. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

(1) Das Eigentum sowie die Nutzungsrechte an den Leistungen gehen erst mit vollständiger Bezahlung des gesamten Honorars auf den/die Auftraggeber:in über.

(2) Die Nutzungsrechte werden, sofern nicht anders vereinbart, zeitlich unbeschränkt und räumlich weltweit eingeräumt, soweit dies dem Zweck der jeweiligen Leistung entspricht (insbesondere bei Website- und Social-Media-Inhalten, die naturgemäß weltweit abrufbar sind).

(3) Der Quellcode (Source Code) bei Web-Projekten wird erst nach vollständiger Zahlung zur Verfügung gestellt. Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Weitergabe an Dritte untersagt. Nach vollständiger Zahlung steht es dem/der Auftraggeber:in frei, den Quellcode im Rahmen der eigenen Nutzung auch an von ihm/ihr beauftragte Dritte (z. B. andere Dienstleister) weiterzugeben.

8. Referenznennung

Weblytics ist berechtigt, den/die Auftraggeber:in auf der eigenen Website sowie in sozialen Medien unentgeltlich als Referenz zu nennen und die Projektergebnisse (z. B. Screenshots, Case Studies) zu Demonstrationszwecken zu verwenden. Werden dabei Abbildungen von Mitarbeiter:innen des Auftraggebers (z. B. Teamfotos) verwendet, stellt der/die Auftraggeber:in sicher, dass die erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen zur Verwendung durch Weblytics vorliegt.

9. Haftungsausschluss: Rechtliche Inhalte & Drittsoftware

(1) Keine Rechtsberatung: Weblytics erbringt keine Rechtsberatung (z. B. Prüfung von Impressum, DSGVO-Konformität, Cookie-Bannern oder Wettbewerbsrecht). Die rechtliche Prüfung der Inhalte obliegt ausschließlich dem/der Auftraggeber:in.

(2) Drittsoftware: Weblytics übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen, Datenverlust oder Sicherheitslücken, die durch Software Dritter (z. B. CMS-Updates von WordPress, Google-Algorithmus-Änderungen, API-Schnittstellen) verursacht werden.

10. Gewährleistung und allgemeine Haftung

(1) Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe schriftlich zu rügen (§§ 377, 378 UGB), andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Beweislastumkehr (§ 924 ABGB) wird ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen (ausgenommen Personenschäden). Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung mit der Höhe des Netto-Auftragswertes begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung bei laufender Betreuung

(1) Verträge über eine laufende Betreuung (Retainer-/Abo-Modelle) unterliegen einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten ab Vertragsbeginn.

(2) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsletzten kündbar.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug trotz Mahnung, Insolvenz der anderen Partei) bleibt unberührt.

12. Geheimhaltung

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Kennzahlen, Strategien und Zugangsdaten) vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung zu nutzen.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort, längstens jedoch für einen Zeitraum von 3 Jahren.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, sowie Offenlegungen, zu denen eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht.

(4) Das Recht zur Referenznennung gemäß Pkt. 8 bleibt von dieser Geheimhaltungsverpflichtung unberührt, soweit dabei keine vertraulichen Geschäftsinformationen offengelegt werden.

(5) Weblytics ist berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter:innen und Subunternehmer:innen entsprechend zu dieser Geheimhaltung zu verpflichten.

13. Datenverarbeitung im Rahmen der Leistungserbringung

(1) Die Leistungen von Weblytics beschränken sich in der Regel auf die technische Einrichtung und Konfiguration von Drittsystemen (z. B. CRM, Werbe-Tracking, Kontaktformulare); eine laufende Betreuung oder ein laufender Zugriff auf personenbezogene Daten von Kund:innen des Auftraggebers findet dabei nicht statt.

(2) Sollte im Zuge der Einrichtung ein Zugriff auf personenbezogene Daten Dritter (z. B. Bestands- oder Testdaten) erforderlich werden oder im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit eine laufende Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers erfolgen, schließen die Parteien vorab eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung ist Weblytics nicht berechtigt, im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten Dritter zu verarbeiten, die über die reine technische Konfiguration hinausgehen.

14. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt vereinbart.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz der Weblytics OG. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt (Salvatorische Klausel).

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